Aufenthaltsrecht mit uns
Unterlagen
Welche Unterlagen werden im Visumsverfahren oder im Antragsverfahren zwecks Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland benötigt:
- zwei in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare + Anlage nach § 55 AufenthG (kostenlos bei der Visastelle oder bei der Ausländerbehörde bzw. auf den Internetseiten der zuständigen Behörden erhältlich
- 2 biometrische Passfotos (nicht älter als sechs Monate)
- gültiger Reisepass (unterschrieben) mit mindestens einjähriger Gültigkeitsdauer, nicht älter als zehn Jahre, mit mindestens zwei leeren Seiten
- Lebenslauf
- Bestätigung des Arbeitgebers in Deutschland durch Vorlage des Arbeitsvertrages mit Angabe der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Höhe der monatlichen Gehaltszahlung sowie einer detaillierten Arbeitsplatzbeschreibung in zweifacher Ausfertigung
- IHK-Eintrag oder vergleichbarer Beleg des Unternehmens in Deutschland in zweifacher Ausfertigung
- Nachweise über die berufliche Stellung der Fachkraft in ihrem jeweiligen Land (Arbeitsvertrag, bisherige Tätigkeiten, Hochschulqualifikationen etc.), andere Tätigkeitsnachweise, die die einschlägigen Erfahrungen belegen
- falls eine Vorrangprüfung erforderlich ist: Hinweise auf vorausgegangene Bemühungen zur Besetzung des Arbeitsplatzes, gegebenenfalls unter Einschaltung der Bundesagentur für Arbeit
- falls erforderlich: Nachweise der deutschen Sprachkenntnisse
- falls erforderlich (wie z. B. bei Ärzten): Berufsausübungserlaubnis bzw. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis
- Führungszeugnis aus dem Herkunftsland