Vermittlung mit uns
Für Arbeitgeber
Auf unserer Plattform finden Sie internationale Fachkräfte mit Qualifikationen, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt rar sind. In Zusammenarbeit mit qualifizierten Rechtsanwälten kümmern wir uns gerne um Visum, Anerkennung der Qualifikation sowie Aufenthaltstitel für Ihre neuen Mitarbeiter.
Fachkraft-Recruiting mit Employland
1. Kostenloser Zugang
Sie registrieren sich mit einem deutschen Sitz Ihres Unternehmens und können sofort loslegen.
- Gezielt Kandidaten auswählen: Lassen Sie sich alle relevanten Fachkraftdaten, Fotos und Dokumente anzeigen.
- Fachkräfte vormerken: Verwalten Sie die Profile in Ihrer persönlichen Favoritenliste.
- Suchaufträge anlegen: Wir benachrichtigen Sie per E-Mail über neue passende Kandidaten.
- Fachkräften kontaktieren: Ihr erster Kontakt findet per E-Mail über unsere Plattform statt.
2. Abschluss von Anstellungsverträgen
Wenn Sie mit einer Fachkraft einen Anstellungsvertrag geschlossen haben, und die Fachkraft darüber hinaus die Arbeit bei Ihnen aufgenommen hat, stellen wir Ihnen unsere Vermittlungsgebühr in Höhe von 10% des ersten Bruttojahresgehalts in Rechnung. Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf von 3 Monaten aus welchem Grund auch immer, erhalten Sie die Vermittlungsgebühr von uns zu 100% zurück.
3. Optionale juristische Aufträge zum Festpreis
Alles weitere übernehmen wir – wenn Sie es wünschen. Wir kümmern uns vollständig um anfallende bürokratische Aufgaben wie einen Aufenthaltstitel oder eine Anerkennung der Qualifikation. Unsere Vertragsanwälte erledigen die Verfahren zum Festpreis.
Verhandlung mit Fachkräften im Detail
Auf Employland können Sie die Verhandlungsphasen für Ihre Kandidaten sichtbar machen. Mit einem einfachen Mausklick senden Sie einer Fachkraft ein Angebot zu einer konkreten Verhandlung über einen Arbeitsvertrag.
Die Fachkraft kann Ihr Angebot per Mausklick annehmen oder ablehnen.
- annehmen: Sie können über konkrete Vertragsinhalte verhandeln
- ablehnen: Ihr Kontakt mit der Fachkraft endet vermutlich
Wir informieren Sie per E-Mail über die Antwort der Fachkraft.
Die Fachkraftprofile sind auf unserer Plattform nur so lange sichtbar, bis die jeweilige Fachkraft zwei Verhandlungsangebote angenommen hat. Anschließend ist das Profil für keinen weiteren potenziellen Arbeitgeber mehr sichtbar, damit Ihre Verhandlungen mit der ausgewählten Fachkraft nicht durch weitere Kontaktaufnahmen gestört werden.
Sollten Sie sich gegen den Bewerber entscheiden, bitten wir Sie, die Verhandlung per Mausklick auf Employland abzubrechen. Erst danach werden die Daten der entsprechenden Fachkraft für andere Arbeitgeber wieder sichtbar (auch die Fachkraft hat die Möglichkeit, die Verhandlung abzubrechen und wird dann ebenfalls wieder angezeigt).
Anstellungsvertrag
Wenn ein Anstellungsvertrag zustande gekommen ist, informieren Sie uns darüber. Das Profil der jeweiligen Fachkraft ist danach für alle anderen Arbeitgeber gesperrt, sobald die Fachkraft die Vertragsunterzeichnung mit einem Mausklick bestätigt hat. Die Fachkraft kann uns die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags auch durch einen Klick mitteilen, ihr Profil ist dann sofort für keinen weiteren Arbeitgeber mehr sichtbar.
Eine Rechnung erhalten Sie dann selbstverständlich noch nicht, unser Vermittlungshonorar haben wir erst dann verdient, wenn die Fachkraft ihren Arbeitsplatz auch angetreten hat. Erst dann stellen wir Ihnen als Arbeitgeber unsere Vermittlungsgebühr in Höhe von 10% des ersten Bruttojahresgehalts in Rechnung.