Aufenthaltsrecht mit uns
Dienstleistungen
Wir kümmern uns um alles
Im Auftrag von Arbeitgebern helfen wir ausländischen Fachkräften, die eine Anerkennung ihres Berufes oder Hochschulabschlusses, ein Visum oder einen Aufenthaltstitel benötigen. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall direkt mit dem Arbeitgeber, das ist die Regel.
Fachkräfte können uns jedoch auch direkt damit beauftragen, dann rechnen wir auch direkt mit der Fachkraft ab.
Wir benennen der Fachkraft die Unterlagen, die in Abhängigkeit von Staatsangehörigkeit, Wohnort, Ausbildung, Abschlüssen etc. benötigt werden. Wir lassen diese Unterlagen ggf. übersetzen, oder teilen der Fachkraft diejenigen Übersetzer an ihrem Wohnort mit, deren Übersetzungen von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anerkannt werden. Außerdem stellen wir bei Bedarf die notwendigen Antragsformulare zur Verfügung, die bei den jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen und den zuständigen Stellen in Deutschland benötigt werden.
Wir haben für die Umsetzung – insbesondere für die notwendigen Antragsverfahren – Rahmenverträge mit qualifizierten Rechtsanwälten geschlossen. Einen der Anwälte empfehlen wir der jeweiligen Fachkraft, gleichzeitig geben wir dem Anwalt eine Kostenübernahmeerklärung bezüglich dieser Fachkraft. Zwischen dem Anwalt und der Fachkraft wird ein direktes Mandatsverhältnis geschlossen und dem Anwalt eine Vollmacht erteilt. Die Fachkraft kann dabei von Anfang an sicher sein, dass ihr keine Kosten entstehen, dafür hat der Anwalt die Kostenübernahmeerklärung von uns.
Im Mandatsvertrag zwischen Fachkraft und Anwalt wird der Anwalt insoweit von der Schweigepflicht entbunden, wie es notwendig ist, damit er mit uns abrechnen kann.